Die Satzung des Vereins BIM-Cluster Sachsen-Anhalt e.V.

§1 Name, Sitz, Rechtsform

  1. Der Verein führt den Namen „BIM-Cluster Sachsen-Anhalt e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg und ist in das Vereinsregister einzutragen.

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist
    • eine führende Rolle in der Entwicklung von BIM (Building Information Modeling) in Sachsen-Anhalt zu erlangen;
    • die Kooperation der Stakeholder – aller Baubeteiligten im Bereich der Digitalisierung, insbesondere BIM zu fördern;
    • die Schaltstelle zwischen Ministerien, öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie ausführenden Unternehmen (Planer, ausführende Betriebe, Wissenschaft) zu sein;
    • das Planen, Bauen und Betreiben (Lebenszyklus Bau) von Bauwerken mittels effizienter Methoden durchgängiger Informationsverarbeitung mit offenen Datenstandards zu fördern;
    • den allgemeinen Meinungs- und Erfahrungsaustausch über alle Aspekte des BIM und die Schaffung entsprechender Aufmerksamkeit für BIM in der Fachöffentlichkeit zu fördern;
    • Dialogformate zur Stärkung der Kompetenz der Baubeteiligten im Umgang mit BIM zu schaffen;
    • Hinwirkung auf Bildung einheitlicher Standards bei der Anwendung der BIM-Methode, insbesondere bei öffentlichen Baumaßnahmen;
    • die Förderung der Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen allen Baubeteiligten in der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben mittels der Förderung effizienter Methoden durchgängiger Informationsverarbeitung;
    • die Förderung der modellbasierten Zusammenarbeit zur Etablierung der digitalen Wertschöpfungskette unter Einbeziehung öffentlicher Auftraggeber und Berücksichtigung des Klein- und Mittelstandes.
  2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
    • Zuwendungen aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Spenden, Erlösen aus Veranstaltungen, den Erträgen des Vereinsvermögens, Fördermitteln sowie den persönlichen Einsatz und Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinsmitglieder für die vorgenannten Zwecke.

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es dürfen keine Ausgaben getätigt werden, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind.
  4. Der Verein darf keine auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtete Tätigkeit ausüben; dies gilt auch für das Halten/Erwerben/Gründen einer Beteiligung an einem Unternehmen oder einer unternehmerisch tätigen Einheit.