Die Satzung des Vereins BIM-Cluster Sachsen-Anhalt e.V.
§1 Name, Sitz, Rechtsform
- Der Verein führt den Namen „BIM-Cluster Sachsen-Anhalt e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg und ist in das Vereinsregister einzutragen.
§2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist
- eine führende Rolle in der Entwicklung von BIM (Building Information Modeling) in Sachsen-Anhalt zu erlangen;
- die Kooperation der Stakeholder – aller Baubeteiligten im Bereich der Digitalisierung, insbesondere BIM zu fördern;
- die Schaltstelle zwischen Ministerien, öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie ausführenden Unternehmen (Planer, ausführende Betriebe, Wissenschaft) zu sein;
- das Planen, Bauen und Betreiben (Lebenszyklus Bau) von Bauwerken mittels effizienter Methoden durchgängiger Informationsverarbeitung mit offenen Datenstandards zu fördern;
- den allgemeinen Meinungs- und Erfahrungsaustausch über alle Aspekte des BIM und die Schaffung entsprechender Aufmerksamkeit für BIM in der Fachöffentlichkeit zu fördern;
- Dialogformate zur Stärkung der Kompetenz der Baubeteiligten im Umgang mit BIM zu schaffen;
- Hinwirkung auf Bildung einheitlicher Standards bei der Anwendung der BIM-Methode, insbesondere bei öffentlichen Baumaßnahmen;
- die Förderung der Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen allen Baubeteiligten in der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben mittels der Förderung effizienter Methoden durchgängiger Informationsverarbeitung;
- die Förderung der modellbasierten Zusammenarbeit zur Etablierung der digitalen Wertschöpfungskette unter Einbeziehung öffentlicher Auftraggeber und Berücksichtigung des Klein- und Mittelstandes.
- Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Zuwendungen aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Spenden, Erlösen aus Veranstaltungen, den Erträgen des Vereinsvermögens, Fördermitteln sowie den persönlichen Einsatz und Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinsmitglieder für die vorgenannten Zwecke.
§ 3 Selbstlosigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es dürfen keine Ausgaben getätigt werden, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind.
- Der Verein darf keine auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtete Tätigkeit ausüben; dies gilt auch für das Halten/Erwerben/Gründen einer Beteiligung an einem Unternehmen oder einer unternehmerisch tätigen Einheit.